Definition & Grenzen

In unserer Grundhaltung beim Coaching orientieren wir uns an den Definitionen des Deutschen Bundesverband Coaching e.V. (DBVC) an.

Als Navigationshilfe dient uns das „Funktionspendel“ (Wolff 2002, 2005), das vor einigen Jahren im Kompendium des DBVC zur Veranschaulichung der Anwendungsbereiche von Coaching genutzt wurde.

Abdruck mit freundlicher Genehmigung von Dr. Ulrike Wolff, www.wolff-managementberatung.de

„Das Konzept des Funktionspendels Coaching verdeutlicht diese Pluralität des beraterischen Zugangs und ist gleichzeitig eine an die Verkehrsampel angelehnte Navigationshilfe, um die grünen (freie Fahrt), von den gelben (Achtung, Grenzbereich) und den roten (Stopp, Gefahrenbereich) Handlungsbereichen im Coaching zu unterscheiden.

Der beraterische Kernbereich einer Veränderungsbegleitung durch Coaching besteht zum einen in der reflexiven Analyse und Klärung sachlicher, zwischenmenschlicher und emotionaler Zusammenhänge und zum anderen in der ganzheitlichen Unterstützung beim Umsetzen und Auswerten von Lösungen. Das ist die definierte Mitte oder der „grüne Bereich“ aller Coaching-Interventionen.

So ist es manchmal im Coaching notwendig, sich in einer akuten Situation auch in Themenbereichen zu bewegen, die zur persönlichen oder unternehmerischen „Intimsphäre“ eines Klienten(systems) gehören. In solchen Konstellationen ist vor allem der menschliche Rückhalt eines „Beistandes“ gefragt, um für die notwendige emotionale Entlastung zu sorgen. In anderen Situationen, wenn sich beispielsweise der Klient einer für ihn überkomplexen Führungs- bzw. Entscheidungssituation ausgesetzt sieht, mag kurzfristig der Expertenrat eines erfahrenen Managers als überbrückende Navigationshilfe sinnvoll sein, vorausgesetzt dies dient einer kurzfristigen Restabilisierung des Klienten. Letztlich sind solche Grenzüberschreitungen in den Selbstbestimmungs- und Verantwortungsbereich des Klienten hinein – selbst wenn aktiv von ihm eingefordert – der „gelbe Bereich“ im Coaching. Das bedeutet, dass die Übernahme von Beistands- oder Expertenfunktionen außerhalb des beraterischen Kernbereichs von Coaching kurzfristig sein muss und auch plausibel zu begründen ist.

Der Auftrag und die professionelle Rolle des Coach sind unvereinbar mit der eines „Schattenmanagers“ – selbst, wenn der Coach selbst ein noch so exzellenter Manager wäre, und genauso unvereinbar mit der eines Therapeuten – selbst wenn der Coach ein erfahrener Therapeut wäre.

Coaching setzt die selbstbestimmte und selbstverantwortete Mitwirkung des Klienten voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, kehrt sich die Beratungsbeziehung von einer symmetrischen Beratungsbeziehung in ein asymmetrisches Abhängigkeitsverhältnis.

Hier liegt der konzeptionelle Sperrbezirk, der rote Bereich im Coaching (vgl. u.a. Schmidt-Lellek 2003).

In einem professionell durchgeführten Coaching werden die Interventionen wie ein Pendel geführt, das nach begründeten „Ausschlägen“ in die Grenzbereiche immer wieder auf die definierte Mitte zurückschwingt. Das Funktionspendel Coaching zeigt, dass man zwar definieren kann, was vollständig (grün), teilweise (gelb) und was nicht (rot) zum Coaching gehört; es zeigt aber auch, dass es letztlich vor allem auf das berufliche Gespür und die Professionalität eines gut ausgebildeten, erfahrenen Coach ankommt, die Vielschichtigkeit einerseits zuzulassen und produktiv einzubinden, andererseits aber immer die Grenzen seines Tätigkeitsbereichs zu kennen und zu beachten.“ (© Dr. Ulrike Wolff, www.wolff-managementberatung.de)